Berlin, 08.11.06 – Vor rund drei Jahren sprach sich der Bundesrat für ein grundsätzliches Verbot bestimmter Wildtierarten, insbesondere Elefanten, Bären und Affen im Zirkus aus. Seither sind immer neue Missstände in Zirkustierhaltungen öffentlich geworden. Laut Auskunft des BMELV gab es in Deutschland zwischen 2000 und 2003 über 1077 Beanstandungen zu Zirkustierhaltungen (dabei fehlen die Zahlen aus Berlin und Schleswig-Holstein). Eine erschreckende Zahl, wie die Abgeordneten im Bundestags Agrar-Ausschuss übereinstimmend fanden. Bei der Expertenanhörung wurde dann deutlich, dass der Handlungsbedarf groß ist.

Laura Zimprich, Vorsitzende von animal public e.V., die als Sachverständige geladen war, erklärte, dass nicht alleine der Vollzug des Tierschutzrechts im Zirkus ein Problem ist, sondern, dass die Missstände bei der Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkusunternehmen systemimmanent sind. „Wissenschaftliche Veröffentlichungen belegen, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren in einem reisenden Zirkus grundsätzlich nicht möglich ist“, so Laura Zimprich von animal public. Dem Argument konnten auch zahlreiche Abgeordnete verschiedener Fraktionen folgen und bekundeten hinsichtlich eines Verbots von bestimmten Wildtierarten im Zirkus Handlungsbedarf zu sehen.

Aus Sicht von animal public war der Termin ein Erfolg für den Tierschutz. „Selbst die Mehrheit der Experten der Gegenseite hat erstmals eingeräumt, dass bestimmte Wildtierarten nicht in den Zirkus gehören“, so Laura Zimprich, „damit geht die Diskussion endlich einen entscheidenden Schritt voran.“

Deutscher Bundestag: Stellungnahmen der Sachverständigen