Nach nunmehr 45 Jahren will die Bundesregierung das Bundesjagdgesetz erstmals umfangreich novellieren. Im Vordergrund steht dabei aber nicht die Stärkung des Tierschutzes, der seit 18 Jahren im Grundgesetz verankert ist, sondern der Schutz des Waldes vor den Wildtieren, deren Lebensraum er ist.
So soll künftig „insbesondere eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ möglich sein. Das heißt, wo es bisher üblich war, neue Schonungen für eine Übergangszeit einzuzäunen, soll nun stattdessen der Tierbestand mit der Waffe dezimiert werden.
Zudem will die Bundesregierung den Einsatz von künstlicher Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern und Nachtzielgeräte bei der Nachtjagd erlauben, das war bisher streng verboten. Damit wird allen Tieren, nicht nur denen, die immer noch „jagdbar“ sind, die letzte Ruhezeit genommen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird von zahlreichen Tier- und Naturschutzorganisationen entschieden abgelehnt. Wir fordern, dass bei einer Novelle des Bundesjagdgesetzes wissenschaftliche, wildbiologische, wildökologische und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigt werden. Zudem muss das Staatsziel Tierschutz endlich konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere eine deutliche Dezimierung der Liste der jagdbaren Tierarten, auf jene, bei denen ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Ein breites Bündnis aus 28 Tier- und Naturschutzorganisationen hat eine entsprechende Stellungnahme an das zuständige Ministerium und die Fachausschüsse gesandt.
animal public ist der Überzeugung, dass Tiere fühlende Lebewesen und keine Zielscheiben sind, daher fordern wir die Abschaffung der Hobbyjagd. Um das Leid der Tiere zu mindern, setzen wir uns parallel, überall wo es möglich ist, für die Verbesserung geltenden Rechts ein. Wenn Sie uns dabei mit einer Spende oder Mitgliedschaft unterstützen, ist uns dies eine große Hilfe im Einsatz für den Schutz und die Rechte der Tiere.
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