In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 28. Juni 2019, hat der Bundesrat über den zweiten Gesetzesentwurf zur Änderung des BNatSchG beraten und dazu Stellung genommen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Zukünfitg soll es möglich sein, auch ohne Identifizierung eines schadensverursachenden Tieres, mehrere Wölfe, bis hin zu einem ganzen Rudel, in Sippenhaft zu nehmen und abzuschießen. Auch der gezielte Abschuss von Wolfshybriden, die dem gleichen Schutzstatus wie Wölfe unterliegen, soll zulässig werden.

Angesichts von Entschädigungszahlungen, Erhöhung der Weidetierprämie und der bislang unzureichenden Ausschöpfung von Herdenschutzmaßnahmen, ist die geplante Gesetzensänderung fachlich nicht zu begründen. Hier wird vielmehr eine Scheinlösung angeboten und eine seltene Tierart ökolgogischen und vor allem politischen Interessen geopfert. Denn gerade in den ostdeutschen Bundesländern, in denen bald ein neuer Landtag gewählt wird, eifern AfD und CDU um die Stimmen der Wolfsgegner.

Besonders bedenklich ist, dass die geplante Gesetzensänderung nach Ansicht von Juristen gegen geltende EU-Vorgaben der FFH-Richtlinie verstößt. Trotzdem steht zu befürchten, dass auch der deutsche Bundestag ihr zustimmen wird.

animal public setzt sich für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Wolf ein. Daher werden wir alle Parteien in Brandenburg, Sachsen und Thüringen vor den Wahlen kontaktieren, unsere Foderungen zum Schutz des Wolfes deutlich machen und sie um Stellungnahme zu ihrer geplanten Tierschutzpolitik und dem Umgang mit freilebenden Wölfen bitten.

Wenn Sie uns helfen möchten, den Tieren in der Politik eine Stimme zu geben, so können Sie dies als Födermitglied tun.