Vor nunmehr 18 Jahren hat der Bundesrat die Bundesregierung erstmalig aufgefordert, ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus zu erlassen. Mehrmals haben die Länder seither diese Forderung bekräftigt. Im Juni legte die Bundesregierung dem Bundesrat schließlich einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus vor. In der letzten Woche wurde dieser vom Bundesrat abgelehnt.
Damit hat der Bundesrat ein Zeichen für den Tierschutz gesetzt, denn der Verordnungsentwurf war vollkommen ungenügend und hätte für die Tiere im Zirkus keine Verbesserung gebracht. Vielmehr hätte die Verordnung die artwidrigen Haltungsbedingungen legitimiert. So sah der von Ministerin Julia Klöckner vorgelegte Entwurf lediglich ein Verbot der Haltung jener Tierarten vor, die ohnehin kaum noch oder gar nicht mehr in deutschen Zirkussen gehalten werden. Die Haltung von Großkatzen, derer es mehrere Hundert im Zirkus gibt, sollte nicht verboten und noch nicht einmal verbessert werden.
Zudem beinhaltete der von Bundesministerin Klöckner eingebrachte Entwurf keine Übergangsfristen. Selbst die Tiere, deren Zurschaustellung aus Tierschutzgründen verboten werden sollte, sollten bis zum Tod im Zirkus verbleiben. Besonders unverständlich: Verstöße gegen die Verordnung sollten nicht geahndet werden.
Auf diese erheblichen Mängel haben die Tierschutzverbände das Ministerium frühzeitig hingewiesen. Trotzdem wurde die Verordnung von der Bundesregierung in den Bundesrat eingebracht. Die Ablehnung war demnach der einzig richtige Schritt, um den Weg für ein Wildtierverbot im Zirkus zu ebnen, das diesen Namen auch verdient. Dafür werden wir weiter kämpfen.
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