Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner jüngsten Session entschieden, dass das für Zirkusse bestehende Wildtierverbot nicht verfassungswidrig ist und damit aufrecht bleibt.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz wurde 2005 der Auftritt von Wildtieren wie etwa Elefanten oder Löwen im Zirkus österreichweit verboten. Der deutsche „Circus Krone“ klagte dagegen, da dies ein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Erwerbsfreiheit sei. Der VfGH erkannte zwar tatsächlich einen Eingriff in die Rechte des Betreibers, dieser sei jedoch gerechtfertigt. Der Tierschutz sei heute ein „weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse“, heißt es in der Entscheidung.
Dem Argument des Zirkusbetreibers, wonach für Zirkusse, nicht jedoch für Zoos ein Verbot von Wildtieren besteht, trat VfGH-Präsident Gerhart Holzinger entgegen. Diese können im Tiergarten an einem Ort bleiben und würden auch nicht dressiert: „Die Haltung von Wildtieren im Zoo unterscheidet sich wesentlich von jener in Zirkussen.“
Bereits mehrfach haben Zirkusunternehmen versucht das österreichische Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus zu kippen. Bislang immer ohne Erfolg. Dieser erneute Erfolg für den Tierschutz ist aus Sicht von animal public ein klares Signal an die deutsche Bundesregierung. Ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus ist nicht nur dringend notwendig, sondern auch rechtlich unbedenklich.
Neueste Kommentare