Giftschlange18.11.2014 – Seit Jahren nimmt die Haltung von exotischen Wildtieren in Privathand zu, darunter auch viele gefährliche Tiere. Schätzungen zufolge werden in Deutschland derzeit etwa 100.000 Gift- und 200.000 Riesenschlangen gehalten. Hinzu kommen unzählige giftige Skorpione, Spinnen und gefährliche Säugetiere, wie Raubkatzen oder Affen. In einigen Bundesländern gibt es Regelungen zur privaten Haltung gefährlicher Tiere, in anderen hingegen kann bislang jeder Bürger ohne Einschränkung ein gefährliches Wildtier halten, darunter auch NRW.

OLYMPUS DIGITAL CAMERADas soll sich jetzt ändern. Im Oktober 2014 hat NRW-Umweltminister Johannes Remmel den Entwurf eines Gefahrtiergesetzes vorgestellt.
Geplant ist die Haltung einiger besonders gefährlicher Tierarten, darunter verschiedene Giftschlangen, Skorpione, Spinnen, aber auch Wölfe, Großkatzen, Bären und Menschenaffen zu verbieten.
Die Haltung anderer, etwas weniger gefährlicher Wildtiere, soll zukünftig genehmigungspflichtig sein. Voraussetzung für die Haltung sollen Zuverlässigkeit und der Nachweis einer Sachkundeprüfung, einer Haftpflichtversicherung und einer geeigneten, sicheren Haltungseinrichtung sein.
Derzeit gehaltene gefährliche Wildtiere müssen innerhalb von vier Monaten gemeldet werden.
Die illegale Haltung eines gefährlichen Wildtieres kann nach dem neuen Gesetz zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

animal public hat den Gesetzentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung zur Stellungnahme zugesandt bekommen. Obwohl das Gesetz aus Sicht von animal public ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, sieht der Verein auch noch Nachbesserungsbedarf.
So fordert animal public in seiner Stellungnahme auch die Haltung von Riesenschlangen zu verbieten. Die Gefahr, die von diesen Tieren ausgeht, wird häufig unterschätzt. Erst im letzten Jahr wurden zwei Kinder in Kanada im Schlaf von einem Python erwürgt. Das Tier war seinem Halter, dem Besitzer einer Zoohandlung, entkommen. Zudem fordert animal public strengere Vorgaben für die Sachkundeschulung und Sachkundeprüfung, damit diese ihren Zweck auch erfüllt.

Nach Auswertung der Verbändeanhörung, soll das Gesetz in den Landtag NRW eingebracht werden. Es könnte dann im Sommer 2015 in Kraft treten. Aus Sicht von animal public ist das neue Gesetz nicht nur ein Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, sondern auch der betroffenen Tiere. Denn Krokodile, Wölfe, Warane und Paviane können nun mal nicht artgerecht in Privathand gehalten werden.