16.07.2010 – Der Schildkrötenhändler Erik N. aus Hamm wurde jetzt vom Dortmunder Amtsgericht wegen Tierquälerei und mehrerer Verstöße gegen das Artenschutzgesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 44jährige gilt als eine der Schlüsselfiguren im Skandal um illegalen Handel mit streng geschützten Tierarten in Hamm.
Erik N. soll laut Gericht auf seinem Grundstück an der Lippestraße viele unter Naturschutz stehende Schildkröten-Arten unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, 2007 und 2008 Tiere ohne Genehmigung und ohne die erforderlichen Papiere verkauft zu haben. Kontaktstelle hierfür sei die „Terraristika“ in den Hammer Zentralhallen gewesen.
Weitere Informationen zum illegalen Tierhandel in Hamm
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