03.03.2010 – Allein in NRW wurden in der Jagdsaison 2008/2009 mindestens 11.385 Katzen und 128 Hunde erschossen. Das sind die von der Jägerschaft offiziell genannten Zahlen, so geht es aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. Gemäß Bundes- und Landesjagdgesetz dürfen Hunde und Katzen von Jägern abgeschossen werden. § 25 des Landesjagdgesetzes (LJagdG NW) besagt: „Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden.“