Hier Petition unterzeichnen: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund


Erschossen und weggeworfen

In Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Jagd an sich stellt keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes dar! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes.

Und obwohl es keinen vernünftigen Grund gibt Füchse zu töten, seltene Vogelarten zu jagen oder gar Haustiere zu erschießen, geschieht dies Tag für Tag.
Jedes Jahr werden rund 400.000 Füchse, 2 Millionen Vögel und etwa 200.000 bis 300.000 Hauskatzen von Jägern erschossen und anschließend als Abfall weggeworfen.

Beispiel Fuchsjagd

Der Rotfuchs wird in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit bejagt. Während der Paarungszeit, während der Tragzeit, während der Aufzucht der Jungtiere, während der Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier. Sie werden mit Fallen gejagt, Hunde werden in ihren Bau, den Rückzugsort für die Geburt der Welpen, geschickt, man hält sie in kargen Zwingern gefangen, um sogenannte Bau- oder Bodenhunde an ihnen auszubilden, sie sind Opfer von Treibjagden und Fuchswochen.

Jäger argumentieren gerne, dass die Zahl der Füchse überhand nehme, würden sie nicht bejagt. Jägerlatein! Im Kanton Genf wird dem Fuchs mit wenigen Ausnahmen seit 1974 nicht mehr nachgestellt, in Luxemburg seit 2015. Die Zahl der Füchse ist seitdem weder in Genf noch Luxemburg ausgeufert. Wo die Jagd nicht störend in die Natur eingreift, entwickelt sich mehr Artenvielfalt.

Gerade Füchse sind für eine gesundes Ökosystem unentbehrlich: Sie fressen Aas, erbeuten bis zu 5.000 Mäuse pro Jahr und sind „Fitness-Trainer“ ihrer Beutetiere: Durch das Reißen kranker und schwacher Tiere wird die Ausbreitung von Krankheiten verhindert, während fitte Individuen ihr Erbgut an die nächste Generation weitergeben können.

​In den letzten 11 Jahren wurden in Deutschland über fünf Millionen Füchse getötet, trotzdem hat sich die Zahl der Feldhasen in dieser Zeit um etwa 40 Prozent reduziert, die Zahl der Rebhühner um über 60 Prozent. Davon, dass die intensive Fuchsjagd zur Stabilisierung dieser Tierarten beiträgt, kann also keine Rede sein. Nicht der Fuchs ist die Ursache für den Rückgang dieser – nach wie vor bejagten – Arten, sondern die Zerstörung von Lebensraum und Nahrungsquellen, insbesondere durch die intensive Landwirtschaft.

Füchse dienen weder als Lebensmittel, noch findet das Fell der Tiere Absatz. Etwa 97 von 100 getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder bestenfalls verbuddelt. Das ist weder ethisch zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Unsere Forderung: Das Tierschutzrecht muss auch für Jäger gelten

Wir fordern, dass das Jagdgesetz und die Liste der weit über 100 jagdbaren Tierarten dem Tierschutzgesetz und der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt, angepasst wird.

Gemeinsam mit acht weiteren Tierschutzorganisationen haben wir anlässlich der diesjährigen Bundestagswahl die Kampagne „stopkilling – Keine Jagd ohne vernünftigen Grund“ ins Leben gerufen. Mit Plakaten in Berlin, Bonn und Hannover und einer Online-Petition machen wir auf unsere Forderung, dass das Tierschutzrecht auch für Jäger gelten muss, aufmerksam.

So können Sie aktiv werden:

Petition unterzeichnen
Unsere Petition richtet sich an alle für den Tierschutz Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene. Wir wollen erreichen, dass endlich nach den Kriterien des Tierschutzgesetzes überprüft wird, für welche Tierarten es überhaupt einen vernünftigen Grund für die Tötung im Rahmen der Jagd gibt. Daraus resultierend muss die aktuelle Liste der über 100 jagdbaren Arten radikal reduziert werden.
Hier geht’s direkt zur Petition

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Wir haben Posts vorbereitet, die auf Facebook, Instagram u.a. geteilt werden können #stopkillinginfo

Mehr Informationen finden Sie auf der Kampagnenseite www.stopkilling.info