Am 05. Juni 2013 haben die Tierschutzorganisationen animal public e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und Born Free Foundation im Europäischen Parlament in Brüssel einen im Auftrag von ENDCAP erstellten Report zur Zootierhaltung in Deutschland vorgestellt. Der im Rahmen der EU Zoo Inquiry 2011 erstellte Report zeigt auf, dass deutsche Zoos nicht hinreichend den Anforderungen der EU-Zoorichtlinie genügen.
In der Europäischen Union müssen Zoos seit 2002 die Vorgaben der EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG) erfüllen. Diese schreibt vor, dass Zoos einen Beitrag zum Schutz bedrohter Arten und zur Aufklärung der Öffentlichkeit leisten müssen und ihre Tiere in artgerecht ausgestalten Gehegen zu halten haben. Im Rahmen der vom Tierschutznetzwerk ENDCAP in Auftrag gegebenen EU Zoo Inquiry 2011 (www.euzooinquiry.eu) wurde untersucht, ob die Zoos in der EU diese Maßgaben erfüllen. Dafür wurden rund 200 zoologischen Gärten in 21 Mitgliedstaaten besucht, darunter auch 25 zufällig ausgewählte Einrichtungen in Deutschland.
Am 05. Juni 2013 stellten die Tierschutzorganisationen animal public e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und Born Free Foundation im Europäischen Parlament in Brüssel den Report mit den Ergebnissen der Untersuchung in Deutschland vor.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass der Beitrag deutscher Zoos zum Schutz bedrohter Arten deutlich geringer ist, als man annehmen mag. Die Mehrheit der gehaltenen Arten in den 25 deutschen Zoos haben kaum oder gar keine Priorität für den Artenschutz. Nur 14,92% der Arten gelten als global gefährdet, und speziell sind nur 2% auf der Roten Liste der gefährdeten Arten der IUCN als „vom Aussterben bedroht“ kategorisiert. Zudem erfüllt etwa die Hälfte der von uns untersuchten Tiergehege nicht die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Tierart. In drei der 25 Zoos waren die Haltungsumstände bzw. der Gesundheitszustand bestimmter Tiere derart besorgniserregend, dass schon während der Untersuchung die zuständigen Veterinärbehörden informiert wurden.
Bedenklich ist aus Sicht der Tierschutzverbände, dass es in vielen Zoos dem Publikum möglich ist Tiere unkontrolliert zu füttern und bedrohte Wildtierarten für zirkusähnliche Shows genutzt werden. Diese Aktivitäten laufen dem Bildungsauftrag der Zoos zuwider. Sie vermitteln so einen vollkommen falschen Eindruck vom natürlichen Verhalten der Tiere und gefährden mitunter sogar Besucher und Tiere.
animal public e.V., sieht nicht nur die Zoobetreiber, sondern auch die Bundes- und Landesregierungen in der Verantwortung. Um einen effektiven und einheitlichen Vollzug des Tier- und Artenschutzrechts zu gewährleisten, braucht es konkrete, rechtsverbindliche Haltungsvorgaben, die dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen. Die Verbände fordern zudem einheitliche Verfahrensregelungen, die die Vorgaben der EU-Zoorichtlinie bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes konkretisieren, damit gewährleistet werden kann, dass die Zoos ihrem Auftrag hinsichtlich ihrer Artenschutz- und Bildungsverpflichtungen gerecht werden.
Die Organisationen hoffen, dass die Ergebnisse der kostenintensiven und langwierigen Untersuchung dazu beitragen werden, dass die EU-Kommission und die Bundesregierung geeignete Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass zukünftig alle deutschen Zoos zumindest die Anforderungen der EU-Zoorichtlinie erfüllen.
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