07.12.2010 – Im Berufungsprozeß um die Tötung von drei Tigerbabys hat der Magdeburger Zoo wieder eine juristische Niederlage erlitten. Das Magdeburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass für das Sterben der Tiger kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorlag. Der Magdeburger Zoodirektor Kai Perret und seine Mitarbeiter hatten am 5. Mai 2008 drei gesunde, neugeborene Tigerbabys mit je 2,5 Milliliter T61-Gift direkt ins Herz getötet, da die Tiere nicht reinerbig waren. animal public hatte daraufhin Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.
Aus Sicht des Landgerichts war die Tötung der Tiere nicht notwendig. So wäre es möglich gewesen, die nicht reinrassigen Tigerwelpen zwei Jahre lang im Magdeburger Zoo zu behalten. Erst dann hätte man die drei aufgrund der Geschlechtsreife separieren müssen. „Inzwischen hätten sie die Möglichkeit gehabt, sich nach einer Abgabemöglichkeit umzusehen“, wandte sich Richter Sternberg an die Angeklagten. Der Zoo hätte auch versuchen können, über einen Spendenaufruf an die tierlieben Magdeburger Geld hereinzuholen. „Die sofortige Tötung diente nicht unmittelbar dem Artenschutz.“ Zudem habe die Möglichkeit der Sterilisation bestanden. Sternberg: „,Taskan‘ wurde doch auch nicht eingeschläfert, nachdem bekannt wurde, dass Sumatra-Blut in seinen Adern fließt. Er wurde sterilisiert.“
Die Berufungskammer minderte lediglich die Höhe der Verwarnung. Der Magdeburgs Zoodirektor Kai Perret (45) muss statt 8100 Euro
2700 zahlen, Zoo-Tierarzt Pierre G. (33) statt 4500 Euro 1500, der inzwischen pensionierte Zoo-Inspektor Ortwin K. (62) statt 3600 Euro ebenfalls 1500 und Zoo-Bereichsleiter René D. (53) statt 3600 Euro nur 1060 Euro. Allerdings werden die vier Angeklagten nur zur Kasse gebeten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen. Zu den Auflagen zählt die Zahlung an soziale Einrichtungen – zwischen 600 und 200 Euro. Die Anwälte der Angeklagten kündigten Revision beim Oberlandesgericht an.
Neueste Kommentare