Am 17.06.2010 wurden der Magdeburger Zoodirektor Kai Perret sowie Zootierarzt Pierre G., Zoooberinspektor Ortwin K. und Zoobereichsleiter René B. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt.
Im Mai 2008 hatten die vier Angeklagten drei Tigerbabys kurz nach der Geburt getötet. Zuvor war durch einen Gentest bekannt geworden, dass der Vater, der Tiger Taskan, kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist, sondern unter seinen Vorfahren auch ein Sumatra-Tiger war. Der Zoo begründete die Tötung damit, dass die Tiere für die Erhaltungszucht wertlos gewesen seien und damit Platz blockiert hätten, der für reinerbige Tiere gebraucht werde. animal public erstattete damals Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dieses verbietet ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten und dieser war aus Sicht von animal public nicht gegeben.
Nach anfänglichen Ermittlungen wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Beschwerde von animal public bei der Generalstaatsanwaltschaft führte zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens und schließlich zur Anklageerhebung.
Jetzt befand das Gericht die Tötung der Tiere als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und verurteilte die Angeklagten. Sollten sie sich innerhalb der Bewährungsfrist von zwei Jahren wieder etwas zu Schulden kommen lassen, müssen sie Geldstrafen von 8100 Euro (Perret), 4500 Euro (Tierarzt) sowie je 3600 Euro (Inspektor und Bereichsleiter) zahlen. Zusätzlich wurden die Angeklagten zu Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen in Höhe von 300 bis 600 Euro verurteilt.
animal public begrüßt das Urteil als wegweisend. Seit Jahren agieren deutsche Zoos unter dem Deckmantel des Artenschutzes wie es ihnen beliebt. Sie züchten bewußt Mischlinge, verkaufen die Nachzuchten an dubiose Tierhändler oder propagieren öffentliche die Tötung überzähliger Tiere. Ob die Zoos überhaupt einen Beitrag zum Artenschutz leisten, wird kaum hinterfragt. Warum züchtet der Magdeburger Zoo Tiger, wenn es keine Auswilderungsprojekte gibt? Welchen Beitrag zur Arterhaltung leistet der Zoo Magdeburg, wenn seine Orang-Utan-Zucht wegen haltungsbedingter Probleme mit zwei toten und einem sterbenskranken Tier endet? Warum verkauft der Zoo Magdeburg 24 Humboldt-Pinguine aus seinem „Arterhaltungszuchtprogramm“ an einen höchst umstrittenen Tierhändler?
In Magdeburg wurde jetzt erstmals das Handeln eines deutschen Zoodirektors kritisch hinterfragt und als gesetzwidrig verurteilt.. Die Tötung der Tiger war tierschutzwidrig und kein Beitrag zum Artenschutz, so das Gericht. Perplex und ohne jegliches Schuldgefühl reagiert der verurteilte Zoodirektor Perret auf den Richterspruch. Einen rabenschwarzen Tag für die Zoolandschaft nannte er das Urteil. Auch wenn das Strafmaß gering erscheinen mag, ist das Urteil von weitreichender Bedeutung. Schiebt es doch der Tötung von Tieren in deutschen Zoos einen Riegel vor und zwingt die Zoo so ihr Zuchtmanagement zu überdenken.
Zahlreiche Medien haben über den Fall berichtet. Einige Medienberichte finden Sie hier:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/7419686.html
http://www.mdr.de/brisant/7419686.html
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