August 2011 – Das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil wegen der Tötung von drei Tigerbabys im Magdeburger Zoo bestätigt. Damit ist das Urteil gegen den Zoodirektor Kai Perret und seine drei Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechtskräftig. Der Tierschutzverein animal public, der mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen brachte, begrüßt das Urteil als wegweisend.
Der Zoo Magdeburg züchtet im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes Sibirische Tiger. Im Mai 2008 kamen drei Jungtiere zur Welt. Kurz nach der Geburt erhielten die gesunden Tigerwelpen die Todesspritze. Einziger Grund: Ein Gentest hatte erwiesen, dass ihr Vater, der Tiger Taskan, kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist, sondern unter seinen Vorfahren auch ein Sumatra-Tiger war.
Der Zoo begründete die Tötung damit, dass die Tiere für die Erhaltungszucht wertlos gewesen seien und damit Platz blockiert hätten, der für reinerbige Tiere gebraucht werde.
Der Tierschutzverein animal public erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dieses verbietet ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten und dieser war aus Sicht von animal public nicht gegeben.
Das Amtsgericht Magdeburg teilte diese Auffassung und verurteilte die Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe. In zweiter Instanz wurde der Strafausspruch leicht abgemildert. Die 6. Strafkammer war jedoch ebenso wie das Amtsgericht der Auffassung, dass es „keinen vernünftigen Tötungsgrund“ gegeben habe. Das OLG hat nun den Revisionsantrag des Zoodirektors und seiner drei Mitarbeiter abgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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