Unsere jahrelangen Bemühungen , die systematische Verstümmelung von Wasservögeln in deutschen Zoos zu beenden, sind erfolgreich.

Bislang werden den Flamingos, Pelikanen, Kranichen und Störchen, die malerisch auf kleinen Inseln stehen oder scheinbar frei über das Zoogelände streifen, regelmäßig die Schwungfedern an einem Flügel gekürzt. Dadurch werden die Vögel flugunfähig. Ihre arteigene Fortbewegung ist ihnen nicht mehr möglich. Für die Vögel sind der Eingriff und auch dessen Folgen mit erheblichem Stress und häufig auch Schmerzen verbunden. Kurz nach dem Beschneiden der Schwingen stürzen viele Vögel bei ihren verzweifelten Flugversuchen und verletzen sich dabei, mitunter schwer. Einige entwickeln aufgrund der erzwungenen Flugunfähigkeit sogar schwerwiegende Verhaltensstörungen. (Hier finden Sie weitere Hintergrundinformationen)

Aus Sicht von Juristen und der Bundesregierung (!) ist das Flugunfähigmachen von Vögeln nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, trotzdem wird es tausendfach in deutschen Zoos praktiziert und die illegale Praxis von den Behörden zumeist stillschweigend geduldet.

Auf Druck von animal public und anderer Tierschutzverbände, hat nun das Land NRW, das zooreichste Bundesland, reagiert. Der Tierschutzbeirat des Landes, zu dessen Mitgliedern auch animal public zählt, hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium einen Aktionsplan zur Beendigung des Flugunfähigmachens von Zoovögeln entwickelt. In NRW wird damit das Leiden der Zoovögel bald ein Ende haben.

Der Aktionsplan wurde bereits den zuständigen Ministerien der anderen Bundesländer vorgestellt. Wir hoffen, dass diese ihn ebenfalls übernehmen.

Dieser kleine Erfolg zeigt, dass sich unsere politischen Bemühungen auszahlen. Tausenden Vögeln wird in Zukunft das schmerzhafte und artwidrige Beschneiden der Schwingen erspart bleiben.