11.02.2015 – Im letzten Jahr hat das Land Baden-Württemberg endlich ein neues Jagdgesetz verabschiedet. Dieses bringt einige Verbesserungen. So wird die Baujagd auf Füchse und Dachse erheblich eingeschränkt, Hunde und Katzen dürfen nur noch in Ausnahmefällen mit Genehmigung getötet werden, die Verwendung von Totschlagfallen wurde eingeschränkt, Schüsse in Vogelschwärme sind nicht mehr erlaubt und im März/April gilt eine weitgehende Jagdruhe.
Nun soll die Durchführungsverordnung zum Gesetz erlassen werden. Diese regelt die Details zu den Jagdzeiten, zur Lockfütterung von Wildtieren und zur Fallenjagd.
Gemäß des Entwurfs der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz soll weiterhin der Abschuss von Tierarten erlaubt sein, die ausschließlich zum Spaß getötet werden.
animal public e.V. fordert, die Jagdverordnung nicht nach den Freizeitinteressen einer Bevölkerungsminderheit, sondern allein nach Erkenntnissen aus der Wildtierforschung jagdunabhängiger Wissenschaftler und Institutionen auszurichten.
Im Sinne des Tierschutzgesetzes fordern wir eine Aussetzung der Jagd für die vielen Tierarten, die in der Regel auf dem Müll landen, vergraben oder als Köder verwendet werden ( u.a. Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder) und eine Harmonisierung und Kürzung der Jagdzeiten für die wenigen übrigen Tierarten.
Bitte unterstützen Sie uns dabei und unterzeichnen Sie die Petition an die Landesregierung von Baden-Württemberg.
Generell möchte animal public erreichen, dass die Jagd auf fühlende Lebewesen gänzlich verboten wird. Doch das ist ein weiter Weg, daher kämpfen wir für jede Verbesserung, die Tierleid mindert und Tierleben rettet.
Die Petition ist beendet. Die Unterschriften wurden der Landesregierung vorgelegt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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Foto: Johanna Kurz
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