Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat am 19.11.2020 einen Verordnungsentwurf zu Wildtieren im Zirkus vorgestellt. Geplant ist ein Verbot des Mitführens einiger weniger Wildtierarten, nämlich von Elefanten, Großbären, Primaten, Giraffen, Nashörnern und Flusspferden. Das Verbot ist als Nachstellverbot formuliert. Das heißt, Tiere dieser Arten, die bereits im Zirkus gehalten werden, sollen dort bis zu ihrem Tod bleiben.

Bereits 2003 sprach sich der Bundesrat erstmals für ein Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus aus. Dann erneut in den Jahren 2011 und 2016. Doch die Bundesregierung blieb tatenlos, während andere europäische Staaten weitgehende Wildtierverbote erließen. Mittlerweile ist Deutschland im Hinblick auf die Wildtierhaltung im Zirkus eines der Schlusslichter in Europa.

Der nun von der Bundeslandwirtschaftsministerin vorgestellt Verordnungsentwurf entspricht in weiten Teilen der von Hessen im Jahr 2003 eingebrachten, damals fortschrittlichen, Bundesratsinitiative. Nur kommt er rund 20 Jahre zu spät. Mittlerweile gibt es in deutschen Zirkussen gerade noch rund 20 Elefanten, einen Menschenaffen, ein Nilpferd, zwei Giraffen, kein Nashorn und auch keinen Bären mehr. Ein Nachstellverbot für diese Tierarten zu erlassen, ist eigentlich obsolet. In ein paar Jahren wird es sie ohnehin, aufgrund der artenschutzrechtlichen Regelungen, nicht mehr in reisenden Zirkussen geben.

Dringend notwendig wäre ein Verbot jener Wildtierarten, von denen hunderte Tiere im Zirkus gehalten und gezüchtet werden. Zu nennen sind hier vor allem Tiger und Löwen. Auch diese Wildtiere können ihr natürliches Verhalten im Zirkus nicht annähernd ausleben und zeigen daher häufig Verhaltensstörungen.

animal public ist vom Ministerium um eine Stellungnahme zu der geplanten Verordnung gebeten worden. Gemeinsam mit 14 weiteren Tier- und Artenschutzorganisationen hat animal public eine umfassende Stellungnahme verfasst. Gemeinsam fordern wir eine intensive Überarbeitung des bisher unzureichenden Verordnungsentwurfes.