Vor nunmehr bereits über 13 Jahren, am 03. November 2006 beschloss der Bundesrat, nach unglaublichen 15 Jahren Beratungszeit, eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung – TierSchNutztV). Diese schrieb erstmals Haltungsvorgaben für sogenannte Pelztiere fest. Nerzkäfige müssen demnach mindestens 3 Quadratmeter groß sein, Klettervorrichtungen und ein Schwimmbecken enthalten. Für die Umsetzung der Vorgaben wurden den Pelztierfarmbetreibern zwei großzügige Übergangsfristen eingeräumt, die erste endete am 11.12.2011, die zweite am 11.12.2016.
Nach Inkrafttreten der neuen Haltungsvorgaben wurden von den etwa 30 Pelzfarmen viele geschlossen, da die Umgestaltung der Käfige für die Betreiber unrentabel gewesen wäre. Doch einige Züchter betrieben ihre Farmen einfach weiter, ohne die neuen Vorschriften umzusetzen; stattdessen klagten sie gegen die neuen Haltungsvorschriften. Weiterhin litten tausende Nerze auf ihren Farmen in winzigen, kargen Käfigen, oftmals mit Duldung der Behörden.
Anhaltende Proteste und der Erlass des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes im Jahr 2017 führten dazu, dass im Frühjahr 2019 schließlich die letzte Pelztierfarm in Deutschland den Betrieb eingestellt hat.
Dies ist ein bedeutender Erfolg für den Tierschutz. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Der Handel mit Pelz ist in Deutschland noch immer legal und nimmt seit einigen Jahren wieder zu. Die Pelze kommen nunmehr aus skandinavischen Farmen oder Asien.
animal public setzt daher auf Aufklärung. Nur wenn die Nachfrage nach Pelz sinkt, wird das Leiden der Tiere ein Ende haben.
Stand: November 2019
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