Am 14. Mai wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt und damit auch über die zukünftige Tierschutzpolitik des Landes entschieden. Wir haben die tierschutzpolitischen Forderungen der Parteien einmal zusammengestellt. Da bei der Wahl voraussichtlich 21 Parteien antreten werden, haben wir die Zusammenstellung auf die Parteien begrenzt, die bislang schon im Landtag vertreten sind.
CDU
„Zuhören. Entscheiden. Handeln. – Regierungsprogramm der CDU für Nordrhein-Westfalen 2017 – 2022“ (Entwurf)
Wir fördern eine moderne und artgerechte Haltung von Nutztieren.
Wir fordern eine am Tierwohl orientierte Haltung von Nutz- und Haustieren, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet.
- Wir wollen, dass die Ergebnisse der Forschung sinnvollen Eingang in die landwirtschaftliche Praxis finden. Eine zentrale Rolle bei der Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich kommt der Landwirtschaftskammer zu. Ihr Fortbestand muss daher gesichert sein.
- Erzeugnisse ohne Nachweis der Erfüllung europäischer Tierschutzstandards sollen beim Import aus Drittstaaten zurückgewiesen werden können.
- Gleichzeitig fördern wir mehr gesellschaftliche und politische Akzeptanz für die im Normalfall sehr gute und kontrollierte Haltung von Nutztieren.
Wir werden Jagd und Fischerei zum Wohl von Natur und Kultur unterstützen.
Jagd und Fischerei sind nicht nur gelebtes Kulturgut, sondern sind jetzt und in Zukunft ein Garant für den Arten- und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen. Wir werden daher wie in den vergangenen Jahren gegen eine ideologische Diffamierung von Jagd und Fischerei vorgehen und uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz einsetzen.
- Die Jagdpolitik der rot-grünen Landesregierung ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen. Die CDU Nordrhein-Westfalen unterstützt daher ausdrücklich das Begehren der Volksinitiative der Jägerschaft gegen die realitätsfernen und bevormundenden Regelungen des Landesjagdgesetzes. Die Misstrauenspolitik der Landesregierung richtet sich nicht nur gegen die Jägerschaft, sondern gegen den gesamten ländlichen Raum.
- Aus diesem Grund werden wir mit und nicht gegen die Betroffenen ein Landesjagdgesetz entwickeln, das keinen künstlichen Gegensatz zwischen Naturschutz und Jagd konstruiert, naturwissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht wird sowie praxistauglich und tatsächlich nachhaltig ist.
SPD
DER NRW-PLAN: Unser Programm für 2017-2022 (Entwurf)
Wir stellen uns engagiert dem Arten-, Landschafts- und Naturschutz
Wir werden deshalb:
Uns für den Tierschutz einsetzen. Das Tierschutzrecht muss alle Anforderungen einer artgerechten Tierhaltung erfüllen. Die Haltungsbedingungen, gerade in der Nutztierhaltung, müssen den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden, und nicht die Tiere den Haltungssystemen. Die Kleintierzucht hebt sich positiv ab und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung alter Kulturrassen. Wir werden die Kleintierzucht deshalb weiterhin fördern. Das neue Jagdrecht werden wir in seinen Wirkungen wie zugesagt evaluieren und eine gemeinsame Image – Kampagne für und mit den Jägerinnen und Jägern auf den Weg bringen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wahl.Programm.
Obwohl der Tierschutz nun seit fast 15 Jahren Verfassungsrang besitzt – im Sommer 2002 wurde er vor allem auf Drängen der Tierschutzverbände und von uns GRÜNEN als Staatszielbestimmung ins Grundgesetz aufgenommen – haben Tiere in der Praxis vielfach noch immer keinen ausreichenden Schutz: Unzureichende Haltungsbedingungen
und eine einseitig auf wirtschaftliche Maximierung ausgerichtete Mast und Zucht in der Landwirtschaft, unnötige und mit Schmerzen und Leiden verbundene Tierversuche sowie unzureichend ausgestattete und unterfinanzierte Tierheime sind Mängel, die wir auf der Grundlage unserer erfolgreichen Arbeit systematisch beseitigen wollen. Eine
wichtige Rolle spielen dabei Aufklärung und Information. Daher fordern wir, die Tierschutz- und Tierrechtserziehung als festen Bestandteil der Lehrpläne und der Lehrer*innenausbildung zu etablieren.
Viel erreicht – GRÜNE Erfolge seit 2010
Wir haben in den zurückliegenden Jahren mit zahlreichen Initiativen und mit konkreten Maßnahmen für Fortschritte gesorgt: Das Landesjagdgesetz wurde durch eine grundlegende Novelle stärker an der Waldökologie und am Tierschutz ausgerichtet.
NRW hat als erstes Bundesland ein umfassendes Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände eingeführt und endlich eine Stimme und ein Klagerecht bei Verstößen gegen Tierschutzbestimmungen eingeräumt. Zahlreiche Bundesländer sind inzwischen unserem Beispiel gefolgt. Für die Modernisierung von Tierheimen in NRW wurden Investitionshilfen gewährt, Tierschutzvereine und engagierte
Bürger*innen bekamen finanzielle Hilfe, um wild lebende Katzen kastrieren zu lassen und so deren ungeregelte Vermehrung zu begrenzen. Mit einer Ausnahme, über die noch die Gerichte zu befinden haben, konnten alle Pelztierhaltungen in NRW beendet werden. Unsere Initiativen für bessere Haltungsbedingungen, insbesondere für mehr Platz für Schweine und Puten, haben deutliche Impulse gesetzt. Das Gleiche gilt für die Forderung nach einem Ende der zigmillionenfachen Tötung männlicher Eintagsküken, die aus rein wirtschaftlichen Gründen wie Abfall behandelt und unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet werden. In beiden Fällen weigert sich die Bundesregierung, diese Initiativen in das Tierschutzgesetz zu übernehmen, was wir nicht hinnehmen werden.
Tierschutz weiter voranbringen – Tierhaltung nachhaltig gestalten
Wir werden diese Ziele in der kommenden Legislaturperiode beharrlich weiterverfolgen und für mehr Tierschutz kämpfen. Zukünftig muss gelten: Nicht die Tiere dürfen den Haltungsbedingungen angepasst werden, sondern die Haltungsbedingungen müssen den Bedürfnissen der Tiere entsprechen.
Im Rahmen des Konzepts einer nachhaltigen Nutztierhaltung wollen wir die Tierhaltung tiergerechter und extensiver gestalten und verlässliche Rahmenbedingungen für eine bäuerliche Landwirtschaft schaffen. Wir wollen die Stellung der landwirtschaftlichen Erzeuger*innen in der Wertschöpfungskette unter Berücksichtigung von Umwelt- und Tierschutzaspekten stärken. Wir gehen diesen Weg mit Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutz- sowie Tierschutzverbänden. Unser Ziel ist die gemeinsame Entwicklung eines Nachhaltigkeitskodexes für die Landwirtschaft. Auf diese Weise wollen wir das Vertrauen der Verbraucher*innen in und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Nutztierhaltung stärken. Fehlentwicklungen in der Zucht müssen korrigiert werden.
Ferner muss das Zuchtziel wieder die Gesundheit des Zuchtindividuums sein und nicht die Optimierung seiner Leistung.
Wir setzen uns für eine Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen im Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ein. Dies gilt für alle Tiere, vom Schwein bis zur Pute und dem Mastkaninchen. Mehr Platz für jedes Tier, Auslauf oder andere Klimareize, Beschäftigungsmaterial und eine artgerechte Fütterung, die den Bedürfnissen und gesundheitlichen Anforderungen der Tiere entspricht und nicht nur einseitig an einer Maximierung der Leistung ausgerichtet ist, sind zentrale Elemente unserer Tierschutzpolitik.
Dies hilft nicht nur den Tieren, sondern senkt gleichzeitig den Antibiotika- und Medikamenteneinsatz in der Tiermast und vermindert damit das Risiko von Resistenzen, die auch für Menschen gefährlich sind. Die Amputation von Körperteilen wie des Ringelschwanzes beim Schwein oder das Kupieren der Schnäbel bei Geflügel, die aufgrund unzureichender Haltungsbedingungen heute die Regel darstellen, wollen wir beenden.
Hofschlachtungen und regionale Schlachthöfe sollen gefördert werden, um Tiertransporte zu vermeiden oder zu verkürzen. Generell müssen Tiertransporte schärfer kontrolliert und deren Durchführung und Ergebnisse besser vernetzt werden.
Wir werden die „Bruderhahn-Initiative“ in NRW durch die Förderung der Erhaltung und züchterischen Bearbeitung historischer Zweinutzungsrassen und die Förderung der Zucht neuer Zweinutzungsrassen unterstützen.
Tierheime sollen zukünftig landesweit einheitlich finanziert werden. Hierzu ist eine NRW-weite Harmonisierung der kommunalen Verpflichtung zur systematischen Finanzierung der Tierheime notwendig. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein Heimtierschutzgesetz ein, nicht nur, um den tierschutzgerechten Umgang mit den Millionen Heimtieren zu regeln, sondern auch, um den Vollzugsbehörden Rechtssicherheit zu geben.
Weiterhin sollen die Kastrationsprogramme finanziell unterstützt werden.
Der undurchsichtige internationale Welpenhandel verlangt Kontrollen. Für den besseren Tierschutzvollzug fordern wir daher eine Stärkung der mit den Aufgaben betrauten Veterinärämter. Diese Maßnahmen entlasten auch die Tierheime.
Einfuhr und Haltung von Wildtieren begrenzen
Die Einfuhr und Haltung von wildlebenden, insbesondere gefährlichen Tieren wollen wir streng reglementieren. Dazu gehört auch ein bundesrechtliches Verbot entsprechender Tierbörsen wie etwa der „Terraristika“ in Hamm sowie die Untersagung der Haltung besonders gefährlicher Tiere wie Giftschlangen, Skorpione etc., deren Bisse lebensgefährlich sind und die sich für eine Haltung in privater Hand auch aus Tierschutzgründen nicht eignen. Wir wollen die Haltung dieser besonders gefährlichen Tiere in Privathaushalten verbieten. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Positivliste ein, damit nur noch solche Tiere in Privathand gehalten werden, die auch dafür geeignet sind. Nachdem der Bundesrat das Ende der Haltung von Wildtieren im Zirkus beschlossen hat, die Bundesregierung sich diesem Vorstoß jedoch verweigert, werden wir auf Bundesebene weiterhin auf eine Umsetzung des Bundesratsbeschlusses drängen.
Tierversuche überflüssig machen
Der Ersatz von Tierversuchen durch tierversuchsfreie Alternativen, also die Vermeidung von Tierversuchen, insbesondere an Wirbeltieren, ist uns ein wichtiges Anliegen. Da bisher wissenschaftlich anerkannte Ersatzmethoden zu Tierversuchen weitgehend fehlen wurde in dieser Legislaturperiode durch unsere Initiative das „Centrum für Ersatzmethoden zum Tierversuch“ (CERST) am Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung gegründet. Wir wollen diese erfolgreiche Arbeit in ein eigenständiges Institut überführen. So können Drittmittelprojekte und -forschung gemeinsam mit dem Tierschutz, aber auch mit der Industrie, effektiver und unbürokratischer umgesetzt werden und so tausende Tierversuche überflüssig gemacht werden. Wir wollen die Forschungsgelder für die Erforschung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen erhöhen. Bestehende Ansätze im Wissenschaftsetat sollen zugunsten der Erforschung neuerer Methoden umgeschichtet werden. Wir streben die Stärkung des Tierschutzbeirats der Landesregierung an und werden einen Tierschutz-Forschungspreis einrichten. Damit werden wir Personen und Institutionen anerkennen und stärken, die die tierversuchsfreie Forschung in unserem Land nach vorn bringen und dazu beitragen, zukünftig Tierleid zu vermeiden und das Anliegen tierversuchsfreier Forschung im öffentlichen Bewusstsein noch stärker zu verankern.
Ähnlich wie in anderen Ländern soll auch in NRW ein*e Tierschutzbeauftragte*r berufen werden, um eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Tierschutz zu haben.
Tierschutz – das wollen wir GRÜNE:
- die Haltungsbedingungen an die Tiere anpassen – statt umkehrt
- einen Nachhaltigkeitskodex für die Landwirtschaft entwickeln
- Tierversuche überflüssig machen
- einen Tierschutz-Forschungspreis einrichten
- eine*n Tierschutzbeauftragte*n berufen
ÖKOLOGISCHE JAGD
Der Zweck der Jagd hat sich im gesellschaftlichen Bewusstsein der vergangenen Jahrzehnte verändert. Es geht zunehmend um den Schutz von Wald und Wildtieren und weniger um den einzelnen Abschuss und das Erlangen von Trophäen. Viele Jäger*innen leisten einen wichtigen Dienst für die Allgemeinheit.
Viel erreicht – GRÜNE Erfolge seit 2010
Wir haben das Jagdgesetz an rechtliche, ökologische und gesellschaftliche Erfordernisse und Entwicklungen angepasst. Statt Trophäenjagden und Abschussplänen sind insbesondere die tierschutzfachlichen und ökologischen Aspekte in den Vordergrund gerückt worden. So wurde der Katalog der Tiere, die gejagt werden dürfen, verkleinert, der Katzenabschuss wurde verboten und die Fang- und Baujagd deutlich eingeschränkt. Bei der Ausbildung der Jagdhunde muss ebenfalls stärker auf den Tierschutz geachtet werden, so ist unter anderem der Einsatz flugunfähig gemachter Enten untersagt. Außerdem wurden die Jagdzeiten angepasst und ein Monitoring in Form eines Vegetationsgutachtens eingeführt. Dies soll helfen, Schäden in unseren Wäldern aufgrund überhöhter Wildbestände zu erkennen und für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis zu sorgen. Wir werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Jagd bei neuen Erkenntnissen des Tierschutzes und der Ökologie weiter verbessert wird.
Es gilt nun, die neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf ihre Wirkung zu evaluieren und die gestellten Monitoring-Anforderungen konkret auszufüllen. Gerade im Hinblick auf den nach wie vor latenten Konflikt zwischen Wald und Wild sollen besondere Schwerpunkte gesetzt werden.
https://gruene-nrw.de/dateien/wahlprogramm2017.pdf
FDP
Landtagswahlprogramm 2017
Für uns Freie Demokraten ist Jagd verlässlicher Natur- und Tierschutz. Die Jägerinnen und Jäger in NRW sind seit Jahrzehnten der Garant für artenreiche und vitale Bestände wildlebender Tiere. Mit ihnen gemeinsam setzen wir uns für den Natur- und Tierschutz zum Wohle des Wildes, des Waldes und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen ein. Deshalb wollen wir die ideologische Jagdgesetznovelle aufheben und das Jagdrecht sach- und fachgerecht weiterentwickeln.
https://www.fdp.nrw/sites/default/files/2017-01/Landtagswahlprogramm.pdf
Die Linke
Tiere: Mit Respekt behandeln und artgerechter halten
DIE LINKE NRW plädiert dafür, das Verhältnis von Mensch und Tier neu zu bestimmen. Die Menschen haben die Verantwortung für die gesamte Natur. Der Schutzauftrag des Staates endet nicht beim Menschen. Wir sprechen Tieren das Recht auf eine natürliche, artgerechte Existenz zu, unabhängig von ihrem Nutzwert. Wir wollen natürliche Lebensgrundlagen erhalten und Landschaften renaturieren. Wir wollen Schinderei und quälerische Haltungsweisen beenden und wissen doch, dass keine Gefangenschaft jemals zu 100 % artgerecht sein wird. Wir wollen, dass der respektvolle Umgang mit Tieren erlernt und praktiziert wird. Statt weiter zunehmender Konzentration von Nahrungsmittelproduktion müssen regionale Kreisläufe für agrarwirtschaftliche Güter wie insbesondere Futtermittel, Düngemittel und Schlachttiere gefördert werden. Tiertransporte sind zu vermeiden, Schlachttiere müssen grundsätzlich am nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden.
Jagd muss den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen und darf ethischen Prinzipien nicht widersprechen. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden. Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und artenschutzrechtliche Regelungen sind zu beachten. Damit ergibt sich eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf weniger als 10 Tierarten.
Was tun?
- Im Grundgesetz steht dass die Jugendlichen „im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldung und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen“ erzogen werden sollen; diese Einstellung muss durch einen geeigneten Lehrplan angestrebt werden
- Landesweites Verbot von Vermietung von öffentlichen Flächen an Zirkusse mit Wildtieren
- Zoos müssen verpflichtet werden, zur Arterhaltung beizutragen, indem sie sich an Auswilderungsprogrammen beteiligen
- Bisherige Zoos sollen in Spezialzoos umgewandelt werden
- Ein schnellstmögliches Auslaufen der Zoohaltung für all jene Tiere, die in NRW schon entweder aufgrund der Klimabedingungen oder der arttypischen Ansprüche nicht artgerecht gehalten werden können
- Besitz gefährlicher invasiver Arten, außer für wissenschaftlich notwendige Zwecke, verbieten
- Reptilien-Börsen verbieten
- Auch juristischen Personen ermöglichen, Jagd in ihren Wäldern zu verweigern
- Treib- und Drückjagden verbieten und alle, bereits verbotenen, Schliefenanlagen schließen
- Jagdgesellschaften abbauen und anfallende Aufgaben an staatliche Wildschützer*innen übergeben, die im Sinne der Lebewesen und der Umwelt handeln
- Altersgrenzen von Pferden, die am Spring- und Rennsport teilnehmen, müssen neu überdacht werden; eine Teilnahme an Rennen sollte erst ab 3 Jahren erfolgen
- Ausbildungsmethoden und die artgerechte Haltung von Pferden sind durch das Veterinäramt regelmäßig zu prüfen
- Kommerzielles Angebot von Pferdekutschfahrten in städtischen Gebieten, also Gebieten wo der Lärm, die Bodenbeschaffenheit und die Luftqualität für die Tiere zur Belastung werden, sind einzustellen
- Vermeidbare Tierversuche verbieten, Forschungsmethoden fördern, die ohne Tierversuche auskommen
- Mehr Amtsveterinär*innen zur Durchsetzung des Tierschutzes einstellen
- Kastrations- und Registrierpflicht für alle Freigängerkatzen einführen
- Verkauf von sogenannten Haustieren, außer von Fachhandlungen oder anerkannten gewerblichen Privatzüchter*innen, wie zum Beispiel in Baumärkten, verbieten
- Pelztierhaltung ausschließen und den Handel mit falsch deklarierten Pelzen empfindlich bestrafen
- Qualzüchtungen und Massentierhaltung müssen beendet werden und einer artgerechten Haltung weichen
- Produkte, die Bestandteile aus Massentierhaltung enthalten, sind – auch in der Gastronomie – zu kennzeichnen
- Kükenschreddern verbieten
- Alle Ausnahmen im Tierschutzgesetz für die schmerzhaften körperlichen Eingriffe an Tieren ohne Betäubung streichen, bis auf die, bei denen der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres
- Lebendtransporte auf maximal vier Stunden begrenzen
- Landwirte durch Strafen dazu bringen, sich an die gesetzlichen Vorsichtsmaßnahmen gegen den qualvollen Tod von Tieren beim Mähen zu halten
- Schutz, Ausweitung und Vernetzung von Naturschutzgebieten fördern
- Privatisierung von Naturschutzgebieten stoppen
- Keine Steuer auf Lebewesen, wie z. B. Hundesteuer; Tiere sind keine Gegenstände, die besteuert werden müssen
Piratenpartei
Keine Rasselisten
Ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, ist nicht primär von seiner Rasse oder Größe abhängig, sondern von Erziehung und Sozialisation. Die derzeitige Gesetzeslage, die einzelne Hunderassen sowie Mischlinge dieser Rassen, ohne Ansehen der jeweiligen Erziehung, als gefährlich einstuft, entbehrt jeder Grundlage und führt zu dauerhaft überlasteten Tierheimen mit nicht mehr vermittelbaren Listenhunden. Daher streben wir die Abschaffung von sogenannten „Rasselisten“ bei Hunden an .
Erweiterung des Tierschutzgesetzes
Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im Tierschutzgesetz nicht berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer, direkter körperlicher Schaden vorliegt, gewöhnlich nicht geahndet. Wir wollen das deutsche Tierschutzgesetz nach dem Beispiel des österreichischen Tierschutzgesetz erweitern, sodass künftig niemand straffrei ein Tier ohne vernünftigen Grund in schwere Angst versetzen darf.
Tierschutz in der Nutztierhaltung
Gute Haltungsformen bei Nutztieren orientieren sich an den Bedürfnissen der Tiere. Die jetzigen Standards sind jedoch in vielen Punkten noch nicht optimal. Wir setzen uns für tiergerechte Haltungsformen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein. Dabei sollen Kleinbetriebe einmalige finanzielle Unterstützungen für Investitionen zur Umsetzung neuer Standards erhalten können.
Registrierungspflicht für Freigängerkatzen
Wir setzen uns für eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen ab dem 5. Monat in NRW ein, um die wachsenden Katzenpopulationen einzudämmen.
Jagd
Die Jägerschaft mit ihrer Hegeverpflichtung leistet ihren Beitrag zu Naturschutz, Biodiversität und Bildung. Die Landesgesetzgebung muss die nachhaltige Jagd als eine legitime Nutzung biologischer Ressourcen anerkennen.
Des Weiteren setzen wir uns für die Rücknahme des kontraproduktiven Verbotes der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente ein.
Zusätzlich wollen wir den anerkannten Jagdverbänden ein Verbandsklagerecht einräumen.
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