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Zirkus Giovanni Althoff: Ehemalige Mitarbeiterin wegen Tierquälerei verurteilt PDF Drucken E-Mail
16.02.2009 - Im Fall der Elefantenkuh Maja, die der Zirkus „Giovanni Althoff“ im Herbst 2005 auf einem Hof bei Guldental zurück gelassen hatte, verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach die ehemalige Direktionsassistentin des Unternehmens zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Wegen des erheblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhielt die Frau zudem das auf drei Jahre befristete Verbot, Elefanten zu halten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte gemeinsam mit dem Zirkusbetreiber Halterin der Elefantenkuh Maja war. Da das Unternehmen seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten steckte, habe es die ordnungsgemäße Haltung des Tieres nicht sicherstellen können. Der Sachverständige Dr. Olaf Behlert nahm am 16. Juli eine Begutachtung der kranken Elefantenkuh vor. Das Tier litt unter einer chronischen Gelenkentzündung, die sich im Laufe seiner Zirkusarbeit über Jahre verstärkt hatte. Zudem litt das Tier unter der Kälte.
Bei dem Abzug des Zirkus „Giovanni Althoff“ vom Breitenfelser Hof bei Guldental ließ man Maja einfach mit einem Pfleger zurück. Dabei hatte das Unternehmen weder für Futter noch für die nötige Heizung gesorgt. Das Verfahren gegen den zweiten Halter, den 71-jährigen Zirkusbetreiber, wird zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bereits im Juni 2006 wurden die Verantwortlichen des Zirkus „Giovanni Althoff“ vom Landgericht Hanau u.a. wegen Tierquälerei rechtskräftig verurteilt.
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