| Tierrechtler zeigt Zoo Berlin wegen Handaufzucht an |
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24.01.07 - Wie der Tierrechtler Frank
Albrecht heute mitteilt, musste er den Zoo Berlin, wegen groben
Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, anzeigen.
Noch vor wenigen Wochen wurde im Zoo Leipzig einem Lippenbärenbaby die Handaufzucht verwehrt. Dies war das Todesurteil für das Bärenbaby, es wurde anschließend mit der Giftspritze getötet. (weitere Informationen zu dem Fall) Zoo und Staatsanwaltschaft begründeten die Ablehnung einer Handaufzucht und die anschließende Tötung u.a. damit, dass es nicht artgerecht sei, Bären mit der Hand aufzuziehen, obwohl der Zoo selbst seit Jahren erfolgreich Bären (auch Lippenbären) mit der Hand aufzog. "Wenn also, nach rechtlicher Begründung einer Staatsanwaltschaft und nach Meinung eines Zoodirektors, die Handaufzucht eines Bären generell nicht artgerecht sei, ist es nun meine Pflicht, eine erneute Handaufzucht eines Bären dann als eindeutigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu werten und pflichtgemäß anzuzeigen.", so Frank Albrecht. "Das Tierschutzgesetz schreibe ja jedem Halter (auch einem Zoo) vor, Tiere artgerecht zu halten. Wenn eine Handaufzucht nicht artgerecht sei, verstoße der Zoo Berlin, so die Experten, doch nun auf das Gröbste dagegen. Das kann nicht ungestraft geschehen." Für seine Argumentation, dass diese Handaufzucht sogar ein Fall von Tierquälerei (Leiden) darstellen könnte, erhält der Tierrechtler ebenfalls Rückendeckung durch die Leipziger Staatsanwaltschaft. Denn die Staatsanwaltschaft schreibt: Zitat: "Die den Verantwortlichen des
Leipziger Zoos bei der Handaufzucht von Bären bekannten
eintretenden Verhaltensstörungen und Anomalien stellen letztlich
Leiden dar, zu deren Vermeidung der Zoo dem Tierschutzgesetz
entsprechend ebenfalls verpflichtet ist." Zitat: "Außerdem ließen
sich die Verantwortlichen des Zoo (Leipzig) auch davon leiten, dass
die Regelwerke der Welt-Zoo-Naturschutzstrategie und des Europäischen
Erhaltungszuchtprogramms für Bären so genannte
Handaufzuchten und die damit verbundene Domestizierung der
betreffenden Tiere grundsätzlich als NICHT ARTGERECHT und den
Grundsätzen des Naturschutzes zuwiderlaufen ablehnen." Auch vom Leipziger Zoodirektor wird der Tierrechtler in seiner Anzeige, mit folgender Aussage, unterstützt. Zitat: "Denn die Aufzucht von
Wildtieren durch Menschenhand ist nicht artgerecht und hat
langfristige Konsequenzen. Die starke Prägung durch den
menschlichen Umgang macht die Eingliederung in eine Sozialstruktur
von Artgenossen nahezu unmöglich.“, begründet Zoodirektor
Dr. Jörg Junhold die Entscheidung." "Ich hoffe dass die Berliner
Staatsanwaltschaft hier konsequenter vorgehen werde. Denn wer gegen
die erlassene Rechtsverordnung (§2 des TschG) zuwiderhandelt,
muss mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro
rechnen", so abschließend der Tierrechtler. "Ich glaube
auch nicht daran, dass die Berliner Staatsanwaltschaft, die
rechtliche Auffassung ihrer Leipziger Kollegen ignorieren, als völlig
falsch bewerten oder gar ad absurdum führen werde. Wenn doch,
müsse man in Bezug auf die Tötung des Lippenbärenbabys
in Leipzig doch noch ermitteln und diesmal nicht nur der
Argumentation des Zoos folgen." |
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