Home
Helfen Sie
News
animal public
ap aktuell
Artenschutz
Delfine
Elefanten
Exotenhandel
Förderer
Gesetze u. Dokumentationen
Greifvögel
Jagd
Karins Kolumne
Presse
Pelzhandel
Schimpansen
Tierversuche
Wölfe
Zirkus
Zoo
Kinderseite
Kontakt
Newsletter Anmeldung






spacer
Home arrow News
Tierrechtler zeigt Zoo Berlin wegen Handaufzucht an PDF Drucken E-Mail
24.01.07 - Wie der Tierrechtler Frank Albrecht heute mitteilt, musste er den Zoo Berlin, wegen groben Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, anzeigen.

Noch vor wenigen Wochen wurde im Zoo Leipzig einem Lippenbärenbaby die Handaufzucht verwehrt. Dies war das Todesurteil für das Bärenbaby, es wurde anschließend mit der Giftspritze getötet. (weitere Informationen zu dem Fall)

Zoo und Staatsanwaltschaft begründeten die Ablehnung einer Handaufzucht und die anschließende Tötung u.a. damit, dass es nicht artgerecht sei, Bären mit der Hand aufzuziehen, obwohl der Zoo selbst seit Jahren erfolgreich Bären (auch Lippenbären) mit der Hand aufzog.

"Wenn also, nach rechtlicher Begründung einer Staatsanwaltschaft und nach Meinung eines Zoodirektors, die Handaufzucht eines Bären generell nicht artgerecht sei, ist es nun meine Pflicht, eine erneute Handaufzucht eines Bären dann als eindeutigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu werten und pflichtgemäß anzuzeigen.", so Frank Albrecht. "Das Tierschutzgesetz schreibe ja jedem Halter (auch einem Zoo) vor, Tiere artgerecht zu halten. Wenn eine Handaufzucht nicht artgerecht sei, verstoße der Zoo Berlin, so die Experten, doch nun auf das Gröbste dagegen. Das kann nicht ungestraft geschehen."


Für seine Argumentation, dass diese Handaufzucht sogar ein Fall von Tierquälerei (Leiden) darstellen könnte, erhält der Tierrechtler ebenfalls Rückendeckung durch die Leipziger Staatsanwaltschaft. Denn die Staatsanwaltschaft schreibt:

Zitat: "Die den Verantwortlichen des Leipziger Zoos bei der Handaufzucht von Bären bekannten eintretenden Verhaltensstörungen und Anomalien stellen letztlich Leiden dar, zu deren Vermeidung der Zoo dem Tierschutzgesetz entsprechend ebenfalls verpflichtet ist."
(Presseinformationen, vom 10.01.2007, Begründung der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Einstellung der Ermittlungen zur Lippenbärentötung)

Zitat: "Außerdem ließen sich die Verantwortlichen des Zoo (Leipzig) auch davon leiten, dass die Regelwerke der Welt-Zoo-Naturschutzstrategie und des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms für Bären so genannte Handaufzuchten und die damit verbundene Domestizierung der betreffenden Tiere grundsätzlich als NICHT ARTGERECHT und den Grundsätzen des Naturschutzes zuwiderlaufen ablehnen."
(Staatsanwalt Dietzel vom 10.1.2007 zur Einstellung der Ermittlungen/ Begründung zur Ablehnung einer Handaufzucht)

Auch vom Leipziger Zoodirektor wird der Tierrechtler in seiner Anzeige, mit folgender Aussage, unterstützt.

Zitat: "Denn die Aufzucht von Wildtieren durch Menschenhand ist nicht artgerecht und hat langfristige Konsequenzen. Die starke Prägung durch den menschlichen Umgang macht die Eingliederung in eine Sozialstruktur von Artgenossen nahezu unmöglich.“, begründet Zoodirektor Dr. Jörg Junhold die Entscheidung."
(aus der Pressemitteilung des Zoo Leipzig vom 28.12.2006)

"Ich hoffe dass die Berliner Staatsanwaltschaft hier konsequenter vorgehen werde. Denn wer gegen die erlassene Rechtsverordnung (§2 des TschG) zuwiderhandelt, muss mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro rechnen", so abschließend der Tierrechtler. "Ich glaube auch nicht daran, dass die Berliner Staatsanwaltschaft, die rechtliche Auffassung ihrer Leipziger Kollegen ignorieren, als völlig falsch bewerten oder gar ad absurdum führen werde. Wenn doch, müsse man in Bezug auf die Tötung des Lippenbärenbabys in Leipzig doch noch ermitteln und diesmal nicht nur der Argumentation des Zoos folgen."

< Zurück   Weiter >