| Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN: EU-Kommission muss nationale Tierschutzbemühungen respektieren |
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07.02.06 - Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben
im Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung
auffordern, die EU-Kommission von ihrem Vertragsverletzungsverfahren
gegen Österreich abzubringen. In dem Antrag von Bündnis 90/DIE
GRÜNEN heißt es:
Der Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere sollen damit künftig neben dem Umweltschutz, dem Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie der Bekämpfung von Diskriminierung als eine in allen Politikbereichen zu berücksichtigende Zielbestimmung in der europäischen Verfassung verankert werden. Damit bestände auf europäischer Ebene eine dem Artikel 20a des Grundgesetzes vergleichbare Bestimmung. Dies bedeutet auch eine Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten, der Österreich beispielsweise durch ein Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen entspricht. Auch wenn die Ratifizierung der
EU-Verfassung derzeit ausgesetzt ist, ist der Konsens über den
Stellenwert des Tierschutzes nicht aufgehoben. Der Deutsche Bundestag
erwartet wie die Tierschützerinnen und Tierschützer in
allen Ländern der Europäischen Union, dass die Kommission
sich im Sinne der Zielbestimmung Tierschutz des Verfassungsentwurfs
verhält und die nationalen Bemühungen zum Schutz wild
lebender Tiere respektiert und nicht auf tier- und artenschutzwidrige
Haltungs- und Nutzungsformen beharrt." |
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