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Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN: EU-Kommission muss nationale Tierschutzbemühungen respektieren PDF Drucken E-Mail

07.02.06 - Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben im Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordern, die EU-Kommission von ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich abzubringen.
Die EU-Kommission prüft derzeit eine Klage gegen das Alpenland vor dem Europäischen Gerichtshof, um Österreich zur Aufhebung des Verbots der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen zu bewegen.
Die EU-Kommission bemängelt, dass mit dem seit 1. Januar 2005 wirksamen Verbot der freie Dienstleistungsverkehr "unrechtmäßig" eingeschränkt werde.
Das Vorgehen der EU-Kommission sehen die Abgeordneten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Widerspruch zur Aufnahme des Tierschutzes in die EU-Verfassung im November 2004.

In dem Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN heißt es:


"Mit der Aufnahme des Tierschutzes in die EU-Verfassung im November 2004 hatte sich die Europäische Union erstmals ausdrücklich zum Tierschutz bekannt. Dort heißt es: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedsstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung..."

Der Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere sollen damit künftig neben dem Umweltschutz, dem Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie der Bekämpfung von Diskriminierung als eine in allen Politikbereichen zu berücksichtigende Zielbestimmung in der europäischen Verfassung verankert werden. Damit bestände auf europäischer Ebene eine dem Artikel 20a des Grundgesetzes vergleichbare Bestimmung.

Dies bedeutet auch eine Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten, der Österreich beispielsweise durch ein Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen entspricht.

Auch wenn die Ratifizierung der EU-Verfassung derzeit ausgesetzt ist, ist der Konsens über den Stellenwert des Tierschutzes nicht aufgehoben. Der Deutsche Bundestag erwartet wie die Tierschützerinnen und Tierschützer in allen Ländern der Europäischen Union, dass die Kommission sich im Sinne der Zielbestimmung Tierschutz des Verfassungsentwurfs verhält und die nationalen Bemühungen zum Schutz wild lebender Tiere respektiert und nicht auf tier- und artenschutzwidrige Haltungs- und Nutzungsformen beharrt."

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