Seit einigen Jahren nimmt in Deutschland die private Exotenhaltung kontinuierlich zu. Statt Hund, Katze oder Meerschweinchen schaffen sich immer mehr Menschen Pythons, Bartagamen oder Chamäleons an. animal public und aktion tier informieren über die mit dem Handel und der Haltung von exotischen Wildtieren verbundenen Probleme und Gefahren.
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Seit Jahren boomt der Handel mit exotischen Haustieren. Beliebt sind unter anderem Würgeschlangen. Welche Gefahr von den Tieren ausgeht, wird von Halter und Züchtern immer wieder verharmlost. Dabei können ausgewachsene Tiere nicht nur Menschen erwürgen, sie tun es auch immer wieder.
USA – Oktober 2008
Eine 25 jährige Frau wird von ihrem Python erwürgt, als sie versuchte diesen medizinisch zu behandeln. Ihr Mann findet sie auf dem Boden vor dem leeren Schlangenkäfig, als er nach Hause kommt. Die alarmierten Rettungssänitäter können nur noch den Tod der Frau feststellen. Es braucht mehrere Personen um den Python einzufangen.
Die Frau galt als erfahrene Halterin und arbeitete in einer Tierhandlung.
Venezuela - August 2008
Entsetzte Mitarbeiter des Zoos von Caracas entdecken am Sonntagmorgen bei Dienstantritt die Leiche eines 29-jährigen Tierpflegeschülers im Würgegriff eines Pythons. Das Tier ist gerade dabei den Kopf des jungen Mannes zu verschlingen.
Nur mit Schlägen können die Tierpfleger den Python dazu bringen, sein Opfer schließlich freizugeben. Der Zoologiestudent hatte die Gefährlichkeit des Reptils offenbar unterschätzt.
Vietnam - Februar 2007
Als ein 69-jähriger Mann seinen Python, den er bereits seit 10 Jahren hält, füttern und den Käfig reinigen möchte, wickelt sich das Tier um seinen Hals und drückt zu. Die Schwiegertochter des Mannes eilt herbei, kann aber das 40 Kilogramm schwere und 2,5 Meter lange Reptil nicht von seinem Hals lösen. Der Mann stirbt.
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 Foto: Hauptzollamt Lörrach 16.03.2009 – An der Schweizer Grenze wurde am Donnerstag ein Mann bei dem Versuch 164 Vogelspinnen außer Landes zu schmuggeln vom Zoll aufgegriffen. Der Mann war nach eigenen Angaben auf dem Weg zu einer Tierbörse in Deutschland, wo er die Tiere verkaufen wollte. (An dem Wochenende fanden die „Terraristika“ in Hamm und die „Breeders Expo Europe“ in Rheda-Wiedenbrück statt.) Bei 44 Spinnen handelte es sich um geschützte Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Da der Schweizer für diese Tiere keine Genehmigung vorweisen konnte, wurden sie vom Zoll beschlagnahmt. Gegen den Mann wird jetzt wegen versuchter Steuerhinterziehung und wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt.
Der Mann war bereits 2007 beim Schmuggel aufgefallen. Damals hatte er zusammen mit einem Deutschen in zwei Fahrzeugen 945 Vogelspinnen über die Grenze gebracht.
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11.09.08 - Das Robert-Koch-Institut in Berlin berichtet in der aktuellen Ausgabe des “Epidemiologischen Bulletin” (35, 2008, 295) über zehn Salmonelleninfektionen bei Kindern. Von diesen Kindern waren sieben unter sechs Monate alt. In allen Fällen hatten die Kinder Kontakt zu Reptilien. Bei sechs von ihnen wurden zuhause Reptilien gehalten, in fünf Haushalten wurden Bart-Agamen gehalten, in einem Haushalt eine Boa. Das siebte Kleinkind hatte mit seinen Eltern eine Reptilienbörse besucht. Zum Schutz vor sogenannten Reptilien-assoziierten Salmonellosen rät das RKI daher, in Haushalten mit Kindern unter fünf Jahren keine Reptilien zu halten.
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Immer mehr Deutsche wollen sich durch die Haltung eines exotischen und oftmals auch gefährlichen Haustiers profilieren. Verantwortungsgefühl für das Tier und unbeteiligte Dritte scheint dabei vielen zu fehlen. Immer öfter werden ausgesetze oder verlorene exotische Wildtiere gemeldet.
Hier eine Chronik der Meldung seit Juli 2006:
10.07.06
Im Garten ihrer Nachbarn entdeckt eine Frau aus Waldkraiburg ein Königspython. Das etwa ein Meter lange Tier wird von der Feuerwehr gefangen.
19.07.06
Mehre Personen sichten einen drei Meter langen Python im Neckar. Nach mehreren Tagen bricht die Polizei die Suche ergebnislos ab.
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22.02.2007 - Die Errichtung eines
Geheges zur Haltung von Geparden in einem Wohngebiet ist unzulässig,
so urteilte gestern das Verwaltungsgericht in Lüneburg. Ein
Anwohner aus dem Lüchower Ortsteil Kohlberg hatte gegen die
Bauverwaltung des Landkreises Lüchow-Danneberg geklagt, die ihm
die Genehmigung für den Bau eines 45 mal 25 Meter großen
Freigeheges mit einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun und einem
zusätzlichen Elektrozaun zur Haltung von Geparden untersagt
hatte.
Das Gericht bestätigte jetzt die
Ablehung der Bauverwaltung mit der Begründung, dass sich die
Raubtierhaltung generell nicht in ein Wohngebiet einfügt, auch
wenn die Nachbarn keine Einwände hätten. Das Baurecht
erlaube eine Tierhaltung in einem Wohngebiet nur, wenn sie üblich
und ungefährlich sei. Tiere, die dem Menschen für Leib oder
Leben gefährlich werden können, dürften nicht gehalten
werden. Dementsprechend habe das Bundesverwaltungsgericht bereits
entschieden, dass Ozelots und Pumas in Wohn- und Dorfgebieten nicht
gehalten werden dürfen.
Erst im September 2006 wurden in
Nordrhein-Westfalen ein fünfjähriges Mädchen von einem
Geparden auf offener Straße angefallen und schwer verletzt,
obwohl das Tier in einem eingezäunten Gehege untergebracht
gewesen war. Dies zeige die Gefährlichkeit dieser Tiere, meinte
der Verwaltungsrichter.
Nach der Urteilsverkündung gab der
Kläger an, er erwäge in eine anderes Bundesland zu ziehen,
in dem Behörden Geparden-Haltern keine Steine in den Weg legen.
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