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16.07.2010 - Der Schildkrötenhändler Erik N. aus Hamm wurde jetzt vom Dortmunder Amtsgericht wegen Tierquälerei und mehrerer Verstöße gegen das Artenschutzgesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 44jährige gilt als eine der Schlüsselfiguren im Skandal um illegalen Handel mit streng geschützten Tierarten in Hamm.
Erik N. soll laut Gericht auf seinem Grundstück an der Lippestraße viele unter Naturschutz stehende Schildkröten-Arten unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, 2007 und 2008 Tiere ohne Genehmigung und ohne die erforderlichen Papiere verkauft zu haben. Kontaktstelle hierfür sei die „Terraristika“ in den Hammer Zentralhallen gewesen.
Weitere Informationen zum illegalen Tierhandel in Hamm
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 Foto: Hauptzollamt Rosenheim 08.07.2010 - Nicht schlecht staunten die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim, als sie Anfang der Woche auf der Autobahn Salzburg-München bei Piding einen Kleintransporter kontrollierten. In einer Kühlbox fanden sie sieben lebende Schildkröten.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fiel den Zöllnern auf, dass der 60-jährige Bosnier mit deutschem Pass ohne ersichtlichen Grund eine Kühlbox vom Beifahrersitz nahm und einige Meter neben dem Fahrzeug abstellte. Der Aufforderung des Zöllners, die Kühlbox zu öffnen, kam der Mann nur sehr zögerlich nach. Unter Lebensmitteln versteckt fand der Beamte dann auch sieben Päckchen, die komplett mit blauem Tape umwickelt waren. Erst mit Nachdruck gab der Mann zu, dass es sich bei deren Inhalt um griechische Landschildkröten handelte, die er nach Baden-Württemberg bringen wollte.
Da diese Art von Schildkröten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt sind, wurden die Tiere beschlagnahmt und gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet. Zuvor beeilten sich die Beamten jedoch, die armen Tiere aus ihrer misslichen Lage zu befreien.
Die etwa 20 Zentimeter großen Schildkröten wurden zur Auffangstation für Reptilien nach München gebracht.Weil der Schmuggler schon einmal gegen das Naturschutzgesetz verstoßen hat, dürfte die Strafe diesmal wohl etwas härter ausfallen.
Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Rosenheim
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12.06.2010 – Seit Jahren kritisiert animal public den Handel mit exotischen Wildtieren bei der „Terraristika“ in Hamm. Die Umstände unter denen die empfindichen Wildtiere verkauft werden entsprechen fast durchgehend noch nicht einmal den Mindestvorgaben der Tierbörsenleitlinien. Trotzdem greifen die zuständigen Veterinäre nicht ein. Bereits 2009 hat animal public daher Fachaufsichtsbeschwerde erstattet.
Wie jetzt ein Journalist enthüllt, gibt es auch im Bereich des Artenschutzvollzugs massive Probleme. Die „Terraristika“ ist unter den Augen der zuständigen Vollzugsbehörden zu einem der größten Umschlagplätze für den illegalen Tierhandel geworden.
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23.04.2010 - Die Bundestierärztekammer fordert in einer aktuellen Pressemitteilung ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus auf Reisen. Eine artgemäße und verhaltensgerechte Wildtierhaltung ist praktisch nicht möglich, da reisende Zirkusse häufig ihren Standort wechseln und Gastspiele mitten in der Stadt durchführen, heißt es in der Pressemitteilung. Prof. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer wird darin wie folgt zitiert: „Wildtiere sind im Zirkus heute nicht mehr akzeptabel, denn die Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Wildtieren haben sich stark erweitert. Die Zirkuswagen sind in der Regel klein und in der Manege müssen die Wildtiere ein festgelegtes Bewegungsprogramm durchführen. In den temporären Gehegen können die Tiere keine Reviere einrichten, sich also nie „zuhause“ fühlen, auch wenn sie dort mehr Bewegungsfreiheit haben. Aus Sicht des Tierschutzes ist ein Verbot von allen Wildtierarten im Zirkus angezeigt. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel in der gesamten Politik."
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23.03.2010 – Immer mehr exotische Haustiere werden zu Tierschutzfällen. Dies belegt jetzt wieder die Jahresstatistik der Reptilienauffangstation in München. Insgesamt wurden im Jahr 2009 1245 Tiere in der Reptilienauffangstation, München untergebracht. Dies war ein Zuwachs von 19% im Vergleich zum Vorjahr. Über 60% der Tiere wurden von Privatpersonen abgegen, rund 20% kamen aus Beschlagnahmen, 13% waren Fundtiere. Insgesamt mussten 170 Tiere in der Auffangstation euthanasiert werden oder sind kurz nach der Aufnahme verstorben. Auch das Jahr 2010 begann mit traurigen Rekordzahlen. Bereits bis zum 03.03.2010 mussten die ersten Tiere aus zwei Beschlagnahmen untergebracht werden, über 157 Individuen. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 100%.
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04.03.2010 - Das hessische Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten ist verfassungsgemäß, das befand der 8. Senat des VGH. Der Gesetzgeber sei berechtigt, Schranken bei der Tierhaltung zu setzen. Das Verbot mit Ausnahmevorbehalt sei geeignet, Leben und Gesundheit von Menschen zu schützen. Es liege im Ermessen des Gesetzgebers, die Lage bei Kampfhunden anders einzuschätzen als bei Wildtieren. Geklagt gegen das Verbot hatte ein Polizeibeamter aus dem Raum Frankfurt, der 132 Tiere, darunter zahlreiche Giftschlangen hält. Ihm wurde zwar eine Ausnahmegenehmigung erteilt, jedoch sei ihm, so erklärte sein Anwalt, die gesamte Vorschrift ein Dorn im Auge. Mit dieser wird er nun leben müssen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Aktenzeichen: 8 A 265/09
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03.03.2010 – Allein in NRW wurden in der Jagdsaison 2008/2009 mindestens 11.385 Katzen und 128 Hunde erschossen. Das sind die von der Jägerschaft offiziell genannten Zahlen, so geht es aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.
Gemäß Bundes- und Landesjagdgesetz dürfen Hunde und Katzen von Jägern abgeschossen werden. § 25 des Landesjagdgesetzes (LJagdG NW) besagt: "Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden."
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02.03.2010 - Wegen des versuchten Schmuggels von vom Aussterben bedrohter Reptilien muss ein Deutscher in Neuseeland knapp vier Monate lang ins Gefängnis. Der arbeitslose Mann hatte gestanden, dass er 16 seltene Schmuckgrüngeckos im Wert von umgerechnet 97.000 Euro ins Ausland bringen wollte.
Der Mann war vor drei Wochen zusammen mit zwei Komplizen in der neuseeländischen Hafenstadt Christchurch festgenommen worden. Im Januar
war in Neuseeland bereits ein anderer Deutscher wegen des Handels mit gefährdeten Reptilien verurteilt worden.
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25.02.2010 - Im berühmten Freizeitpark SeaWorld in Florida hat ein dressierter Schwertwal vor den Augen des entsetzten Publikums seine Trainerin getötet. Laut Augenzeugenberichten sprang der 5500 Kilo schweren Schwertwal «Tilikum», genannt «Tilly», nach Ende der Vorführung aus dem Becken, packte die Trainerin an der Hüfte und begann sie herumzuwirbeln. Dann habe er die Trainerin unter Wasser gezogen und dort festgehalten, bis sie ertrank. „Tilikum“ war zuvor schon zwei Mal – 1991 und 1999 – an tödlichen Zwischenfällen beteiligt.
Ab Samstag will SeaWorld die Show fortsetzen.
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24.02.2010 - In einem Delfinarium im südtürkischen Urlaubsort Alanya sind innerhalb weniger Tage vier Delfine gestorben. Eine Autopsie durch
die Behörden sowie Untersuchungen des Futters und der Wasserqualität in der Anlage sollen Klarheit über die Todesursache bringen, berichten
türkische Medien. Die aus Japan importierten vier Delfine gehörten zu den insgesamt elf Tieren der Anlage "Sealanya". In der
Türkei gibt es elf Delfinarien mit mehr als 30 Tieren. Verbindliche Mindeststandards für die Haltung und die Wasserqualität gibt es nicht.
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22.02.2010 – Wie die „Medical Tribune“ unter Berufung auf Professor Dr. Werner Handrick vom Institut für Medizinische Diagnostik in Frankfurt an der Oder berichtet, gewinnen im Haus gehaltene Reptilien zunehmend Bedeutung als Überträger schwerer Salmonelleninfektionen, vor allem bei Babys und Kleinkindern.
Etwa 50 bis 90 % aller Reptilien sind Salmonellenausscheider. Tiere aus Zoohandlungen sind mit knapp 89 % sogar noch häufiger betroffen als Wildtiere mit 59 %, warnt Professor Dr. Werner Handrick. Nachgewiesen wurden die Erreger u.a. bei Schildkröten, Leguanen, Salamandern, Eidechsen und Schlangen.
Durch direkten (oder indirekten) Kontakt mit diesen Tieren können Menschen sich eine Salmonelleninfektion einfangen. Man geht davon aus, dass 3–7 % aller menschlichen Salmonellosen von Reptilien übertragen wurden, so Prof. Handrick. Dabei reicht mitunter schon der Besuch einer Reptilienschau.
Betroffen sind vor allem Kleinkinder, Säuglinge und Neugeborene. Hier erfolgt die Übertragung am ehesten über die Hände der anderen Familienmitglieder.
Die meisten der ansonsten gesunden Kinder erkrankten mit einer Enteritis bzw. Enterokolitis, die z.T. so schwer verlief, dass sie stationär behandelt werden mussten. Ernste Komplikationen wie Blutvergiftung, Hirnhautentzündung, Milzabszess, Weichteilinfektionen, Osteomyelitis (Entzündung des Knochenmarks) und eitrige Gelenkentzündungen sind ebenfalls beschrieben. Auch tödliche Verläufe traten auf.
Die einzig wirksame Vorbeugung ist die Verhinderung von Kontakten zu Reptilien. Haushalte mit kleinen Kindern sollten also möglichst reptilienfrei sein. Eine antibiotische Therapie der Salmonellen-ausscheidenden Schlangen, Kröten und Echsen wird derzeit nicht empfohlen, da das Risiko einer Resistenzentwicklung zu groß wäre.
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06.01.2010 - Erst heute gab das Delfinarium Münster den Tod des Delfins Paco bekannt. Das Tier war bereits am 30.12.2009 im Alter von 40 Jahren gestorben. Todesursache war laut Obduktion Herz-Kreislaufversagen. Paco war wie viele Delfine ein Wildfang. Der Freiheit beraubt, wahllos mit anderen Tieren zusammengesperrt fristete er sein Dasein in einem Betongefängnis. Wir hoffen, dass er jetzt an einem besseren Ort ist.
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