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Verbotene Souvenirs PDF Drucken E-Mail
Zöllner mit beschlagnahmten Souvenirs
Tausende deutsche Touristen endet der Urlaub alljährlich mit einem bösen Erwachen. Ihre exotischen Andenken und Geschenke werden vom Zoll beschlagnahmt, da sie aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt sind. Den ertappten Urlaubern drohen saftige Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.

Die Ferienzeit ist für die meisten Menschen die schönste Zeit des Jahres. Immer mehr nutzen sie, um in ferne Länder zu reisen, sich zu erholen, fremde Kulturen und einen Hauch von Exotik zu erleben. Fotos und Souvenirs sollen später an das Erlebte erinnern. Besonders beliebt sind landestypische Andenken, die auf Märkten, von fliegenden Händlern oder in Souvenirshops verkauft werden. Schildkrötenpanzer werden genauso angeboten wie Krokotaschen, ausgestopfte Paradiesvögel, Korallenketten oder getrocknete Seepferdchen. Doch was viele Touristen nicht beachten, immer mehr Tiere und Pflanzen sind vom Aussterben bedroht und stehen daher unter Artenschutz. Der Handel mit diesen Arten oder Produkten aus diesen Arten unterliegt strengen Vorschriften oder ist teilweise auch ganz verboten.